KfW-Pumpenprämie für Hocheffizienzpumpen läuft weiter
![]() Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Als Service für SHK-Fachhandwerksunternehmen und ihre Kunden stellt Wilo auf www.pumpenpraemie.de einen Vordruck zur Verfügung, mit dem die Hocheffizienz für die in Frage kommenden Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen bestätigt wird. Wilo-Marketingleiter Dirk Geißler: „Wir empfehlen, diesen Vordruck als Nachweis der Förderfähigkeit auszudrucken und der Rechnung für den Pumpenaustausch beizulegen, damit der Kunde seinem Antrag auf die KfW-Pumpenprämie beide Dokumente beilegen kann.“
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